Bundesfinanzhof 10. Senat 28 June 2019, X B 76/18

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Germany · · · 28-06-2019

Leitsatz NV: Auch die griffweise Schätzung in Form eines (Un-)Sicherheitszuschlags muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein. Die hierfür erforderliche Begründung muss jedenfalls eine Plausibilitätsprüfung beinhalten. In diesem Fall führt die fehlende Begründungstiefe nicht zu einer offenkundig objektiv willkürlichen Schätzung. Verfahrensgang vorgehend Thüringer Finanzgericht, 13.

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