Bundesfinanzhof 9. Senat 11 October 2019, IX B 52/19

Also known as

Germany · · · 11-10-2019

Leitsatz NV: Das Versäumen der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht entschuldbar, wenn der Prozessbevollmächtigte bei der Fristenkontrolle die Einlegungsfrist allein anhand des Eingangsstempels der Kanzlei berechnet, ohne zu prüfen, ob das Datum des Eingangsstempels mit dem auf dem Briefumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt.

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