Bundesfinanzhof 5. Senat 12 November 2019, V B 44/18
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Germany · · · 12-11-2019
Leitsatz 1. NV: Ein Urteil ist auch dann nicht i.S. des § 119 Nr. 6 FGO mit Gründen versehen, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen und das Gericht ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das für sich allein den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, auch als Teil eines eigenständigen Anspruchs übergangen hat. 2.
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