Bundesfinanzhof 10. Senat 27 December 2019, X B 6/18
Also known as
Germany · · · 27-12-2019
Leitsatz 1. NV: Ein Rechtsstreit ist im Regelfall nicht entscheidungsreif, solange dem Kläger kein Zugang zu verfahrenswesentlichen beschlagnahmten Unterlagen eingeräumt wird, die dieser zur Anfertigung seiner Klagebegründung benötigt. Vor der Zugänglichmachung dieser Unterlagen darf ein FG eine solche Klage daher nicht mangels Geltendmachung einer konkreten Beschwer als unzulässig verwerfen. 2.
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