Bundesfinanzhof 9. Senat 3 August 2020, IX B 16/20
Also known as
Germany · · · 03-08-2020
Leitsatz 1. NV: Das FG ist nicht verpflichtet, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten. Ebenso wenig muss es einen Hinweis auf seine Rechtsauffassung geben. 2. NV: Das Unterlassen der einfachen Beiladung vermag keinen Verfahrensfehler zu begründen. Verfahrensgang vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 6.
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