Bundesfinanzhof 10. Senat 17 June 2020, X R 26/18

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Germany · · · 17-06-2020

Leitsatz NV: Ein gewerblicher (Internet-)Handel wird betrieben, wenn planmäßig Gegenstände in Wiederveräußerungsabsicht angekauft und wieder verkauft werden. Es ist nicht entscheidend, ob die Tätigkeit ihrem Gesamtbild nach derjenigen eines (in jeglicher Hinsicht) optimierenden Händlers entspricht. Verfahrensgang vorgehend Hessisches Finanzgericht, 19.

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