Bundesfinanzhof 2. Senat 1 October 2020, II B 29/20
Also known as
Germany · · · 01-10-2020
Leitsatz 1. NV: Es ist geklärt, dass eine vertragliche Abbruchverpflichtung, die einen Bewertungsabschlag nach § 94 Abs. 3 Satz 3 BewG begründen soll, eindeutig und unbedingt sein muss. 2. NV: Es ist eindeutig und deshalb nicht klärungsbedürftig, dass die Motive der Vertragsparteien, eine Abrissklausel aufzunehmen, Einfluss auf die Vorhersehbarkeit des Nichtabbruchs haben können.
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