Bundesfinanzhof 2. Senat 25 November 2020, II R 25/18

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Germany · · · 25-11-2020

Leitsatz 1. NV: Eine freigebige Zuwendung erfordert eine Minderung der Vermögenssubstanz bei dem Zuwendenden. 2. NV: Die Entreicherung fehlt, wenn der Zuwendende veranlasst, dass ein Dritter dem Empfänger unmittelbar einen Vorteil gewährt, ohne an dem Vermögen des Dritten ein Recht oder gegenüber dem Dritten einen Anspruch zu haben. Verfahrensgang vorgehend FG Düsseldorf, 25.

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