Bundesfinanzhof 5. Senat 25 November 2021, V R 45/20

Also known as

Germany · · · 25-11-2021

Leitsatz Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. Verfahrensgang vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 29.

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