Bundesfinanzhof 6. Senat 1 September 2021, VI R 38/19

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Germany · · · 01-09-2021

Leitsatz 1. NV: Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts richtet sich maßgeblich nach dessen Tenor und nicht nach der (fehlerhaften) Überschrift. 2. NV: Bei der Auslegung können auch vom Steuerpflichtigen eingereichte Unterlagen herangezogen werden, wenn das Finanzamt klar zum Ausdruck bringt, dass es sich deren Inhalt zu eigen gemacht hat. 3. NV: Das Pauschalierungswahlrecht nach § 40 Abs.

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