Bundesfinanzhof 10. Senat 16 January 2025, X B 23/24
Also known as
Germany · · · 16-01-2025
Leitsatz 1. NV: Es verletzt nicht den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn das Finanzgericht (FG) einen Vorläufigkeitsvermerk, den das Finanzamt für ein Jahr vor der Betriebseröffnung wegen der noch nicht möglichen Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht gesetzt hat, für rechtmäßig hält, auch wenn die Klägerin vorträgt, den Betrieb im Folgejahr tatsächlich eröffnet zu haben, jedoch
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