Bundesfinanzhof 9. Senat 18 April 2023, IX B 33/22

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Germany · · · 18-04-2023

Leitsatz 1. NV: Das Finanzgericht verletzt seine Pflicht zur Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung), wenn es nicht aufklärt, ob der Steuerpflichtige aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage war, die in den Streitjahren in Erfüllung der Verpflichtungen aus Stillhaltergeschäften erwirtschafteten Verluste aus der Veräußerung von Aktien durch Gewinne aus der Veräußerung von

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