Bundesfinanzhof 8. Senat 28 July 2026, VIII B 47
Also known as
Germany · · · 28-07-2026
Leitsatz 1. NV: Ein dem Beteiligten gemäß § 155 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 85 der Zivilprozessordnung zuzurechnendes Verschulden des Prozessbevollmächtigten kann vorliegen, wenn der Prozessbevollmächtigte das Mandat zur Unzeit niederlegt und es dem Beteiligten danach in der zur Verfügung stehenden Zeit vor der mündlichen Verhandlung nicht mehr möglich ist, einen zu seiner
Read the full text
This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.
Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.
Sign in to Moonlit