Bundesverwaltungsgericht 3. Senat 17 March 2016, 3 C 4/15
Also known as
Germany · · · 17-03-2016
Leitsatz Zu Unrecht gezahlte Beihilfen sind nicht zwischen Zahlung und Rückzahlung zu verzinsen, wenn die Zahlung auf einem Irrtum der zuständigen Behörde beruht (Art. 14 Abs. 3 Unterabs. 3 VO <EWG> Nr. 3887/92 <juris: EWGV 3887/92>). Eine Rückausnahme für den Fall, dass der Betriebsinhaber den Irrtum billigerweise hat erkennen können, gilt für die Zinspflicht nach dieser Vorschrift nicht.
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