Bundesverwaltungsgericht 2. Senat 17 March 2016, 2 C 2/15

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Germany · · · Cited by 2 · 17-03-2016

Leitsatz 1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Versorgung nur dann aus dem letzten Amt gewährt wird, wenn der Beamte zumindest zwei Jahre lang zuvor aus diesem Amt besoldet wurde. Das gilt auch dann, wenn die Anrechnung von Zeiten der vorherigen tatsächlichen Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben nicht vorgesehen ist. 2.

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