Bundesverwaltungsgericht 5. Senat 28 September 2017, 5 C 10/16

Also known as

Germany · · · Cited by 5 · 28-09-2017

Leitsatz 1. Eine Krankheit im beihilferechtlichen Sinn liegt auch dann vor, wenn die auf Tatsachen gestützte konkrete Gefahr einer schwerwiegenden Gesundheitsschädigung besteht und die schädigenden Folgen, die im Falle des Ausbruchs der Krankheit einträten, so schwer sind, dass die Behandlungsbedürftigkeit bereits vor Realisierung der Gefahr zu bejahen ist, weil der betreffenden Person bei

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network (5 references), article-level links and cross-references, which are available to search for free.