Bundesverwaltungsgericht 9. Senat 30 January 2018, 9 B 20/17

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Germany · · · Cited by 2 · 30-01-2018

Leitsatz 1. Bei Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht ist dieses nicht verpflichtet, auf seine Unzuständigkeit hinzuweisen. Jedoch muss das Gericht den Schriftsatz jedenfalls dann, wenn es bereits mit der Sache befasst war, im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Gericht weiterleiten.

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