Bundesverwaltungsgericht 1. Wehrdienstsenat 22 May 2018, 1 WB 22/17

Also known as

Germany · · · 22-05-2018

Leitsatz Hat sich ein vorgerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren in der Hauptsache erledigt, bevor ein Beschwerdebescheid ergangen ist, so hat die Stelle, die für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig ist, das Verfahren einzustellen und über die Erstattung der dem Beschwerdeführer erwachsenen notwendigen Aufwendungen sowie ggf.

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