Bundesverwaltungsgericht 9. Senat 11 September 2018, 9 A 2/18
Also known as
Germany · · · 11-09-2018
Leitsatz Durch einen Vortrag und schriftliche Ausarbeitungen, die die Rechtslage und die dazu ergangene Rechtsprechung auf einem bestimmten Fachgebiet wiedergeben, setzt sich ein Richter grundsätzlich auch dann nicht der Besorgnis der Befangenheit aus, wenn die Tätigkeit im Rahmen einer internen behördlichen Fortbildungsveranstaltung erbracht wird.
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