Bundesverwaltungsgericht 1. Wehrdienstsenat 26 February 2020, 1 WB 9/19
Also known as
Germany · · · 26-02-2020
Leitsatz Die Bestellung zum Betreuer der Lebensgefährtin stellt für sich genommen noch keinen schwerwiegenden persönlichen Grund im Sinne der Versetzungsrichtlinien der Bundeswehr dar, aus dem sich ein Anspruch auf wohnortnahe Verwendung ergeben kann. Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt seine Versetzung nach A. 2 Der 19..
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