Bundesverwaltungsgericht 5. Senat 5 June 2020, 5 C 3/19 D

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Germany · · · 05-06-2020

Leitsatz Die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren stehende rechtswidrige Verschaffung eines Vorteils schließt jedenfalls dann nicht notwendig einen immateriellen Nachteil im Sinne von § 198 Abs. 2 Satz 1 GVG aus, wenn das Gerichtsverfahren, dessen Überlänge gerügt ist, sich dahingehend auswirken kann, den erlangten Vorteil für die Zukunft zu legalisieren.

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