Bundesverwaltungsgericht 1. Wehrdienstsenat 13 October 2020, 1 WB 79/19
Also known as
Germany · · · 13-10-2020
Leitsatz Für Streitigkeiten um die Kosten, die durch die Tätigkeit der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei einer militärischen Dienststelle entstehen, ist der Rechtsweg nicht zu den Wehrdienstgerichten, sondern zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet. Tenor Der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das Arbeitsgericht ... verwiesen.
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