Bundesverwaltungsgericht 9. Senat 19 August 2026, 9 A 6.24

Also known as

Germany · · · 19-08-2026

Leitsatz Will die Planfeststellungsbehörde bei ihrem Lärmschutzkonzept berücksichtigen, dass ein planfestgestellter Zustand in absehbarer Zeit wieder aufgegriffen werden soll und daher von begrenzter Dauer ist, muss sie angeben, von welchem Übergangszeitraum sie ausgeht. Tenor Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

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