Bundesverwaltungsgericht 1. Wehrdienstsenat 23 February 2010, 1 WB 63/09

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Germany · · · 23-02-2010

Leitsatz Im Wehrbeschwerdeverfahren eröffnet § 13 Abs. 2 Satz 1 WBO die Pflicht für den zuständigen Vorgesetzten, im Rahmen der Abhilfe auch ein disziplinarisches Vorgehen gegen den Betroffenen der Beschwerde zu prüfen. Die Vorschrift begründet für den beschwerdeführenden Soldaten jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein Dritter wegen eines Dienstvergehens gemaßregelt wird.

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