Bundesverwaltungsgericht 6. Senat 27 June 2011, 6 VR 4/10

Also known as

Germany · · · 27-06-2011

Gründe I. 1 Der Antragsteller ist ein im Jahr 1997 gegründeter Verein mit Sitz in Frankfurt a.M. Er sieht seinen Zweck darin, weltweit humanitäre Hilfe zu leisten. Er unterstützt unter anderem Projekte in den palästinensischen Gebieten des Gazastreifens und des Westjordanlands (Westbank). Mit Verfügung vom 23. Juni 2010 stellte das Bundesministerium des Innern unter Berufung auf § 3 Abs.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.