Bundesverwaltungsgericht 1. Wehrdienstsenat 20 September 2011, 1 WB 48/10
Also known as
Germany · · · Cited by 3 · 20-09-2011
Leitsatz 1. Richtet sich die Wehrbeschwerde eines Soldaten als Verpflichtungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags, ist er nicht genötigt, gegen den Bescheid der Ausgangsbehörde, mit dem die erste Ablehnungsentscheidung aufgehoben und zugleich durch eine neue Ablehnungsentscheidung ersetzt wird, nochmals Beschwerde einzulegen. 2.
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