Bundesverwaltungsgericht 2. Wehrdienstsenat 30 August 2012, 2 WD 21/11

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Germany · · · Cited by 1 · 30-08-2012

Leitsatz Die bedingt vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Abrechnung von Einsatzvorschüssen kann jedenfalls dann angemessen durch eine einfache Disziplinarmaßnahme sanktioniert werden, wenn nicht feststellbar ist, dass sich im Verlust des Geldes gerade das durch die Pflichtverletzung geschaffene Risiko verwirklicht hat, und einem erheblichen Mitverschulden des Dienstherrn

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