Bundesverwaltungsgericht 1. Wehrdienstsenat 20 November 2012, 1 WB 21/12 und 1 WB 22/12

Also known as

Germany · · · 20-11-2012

Leitsatz Ein Soldat ist als Betroffener einer Sicherheitsüberprüfung im Rahmen seiner Befragung durch den Militärischen Abschirmdienst und im Rahmen seiner Anhörung durch den zuständigen Geheimschutzbeauftragten an die Wahrheitspflicht nach § 13 Abs. 1 SG gebunden. Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich im Verfahren BVerwG 1 WB 21.

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